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Verfahrungsanweisung
Verwaltungsvorschriften von Reklamationprozeß für Dienstleister
VA--TL-003
Version:
1. Zweck
Zur Verstärkung der Kontrolle über Dienstleister, Schützung der Unternehmens-intresse und Standardisierung des Reklamationsprozesses.
2. Geltungsbereich
Gültig für alle SVW Vermögen, die wegen Schuld der Dienstleister Verlust erlitten.
3. Definition
Dienstleister: außer Lieferant (1. Seite von der Logistik) und Unternehmen mit Bedarf () das logistische Unternehmen – Dienstleister (3. Seite). SVW Dienstleister bietet SVW die Dienstleistungen, wie Transport, Lagerung, Linefeeding und eine Reihe professionelle logistische Aufgaben. Kurz ernannt 3DL.
Nichtteile Verlust: während logistischer Abwicklung passierten Verlust außer eigenen Teilefehlen, ink. Arbeitszeitverlust, Anlagenverlust, Behälterverlust .
4. Verantwortlichkeitentung
MQ: verantwortlich für die Qualität der an die Linie gelieferten Teile, und TL helfen, zusammen den Teileverluststand definieren.
TF: verantwortlich für Bestätigung der Produktionsanlagenverlust und Arbeitszeitverlust, und TL helfen, zusammen den Verluststand definieren.
TL: verantwortlich für Beurteilung den während logistischer Abwicklung passierten Teileverlust. Zuständig für Koordinierung zwischen SVW internen Abteilungen
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